Wenn der Patient die Aufnahmeformalitäten hinter sich gebracht hat, überprüft der Röntgenarzt nochmals die sog. „rechtfertigende Indikation“, d.h. dass der zu erwartende Nutzen der Untersuchung möglichen negativen Auswirkungen der Bestrahlung überwiegt. In der Umkleidekabine müssen strahlendichte Gegenstände (Uhr, Schmuck, ...) im Bereich der betroffenen Körperregion abgelegt werden.
Um eine unnötige Strahlenbelastung zu vermeiden, werden strahlenempfindliche, außerhalb des Untersuchungsfeldes gelegene Körperteile mit Bleiabdeckungen geschützt. Der Radiologieassistent positioniert die betroffene Körperregion im Untersuchungsfeld bzw. Strahlengang und gibt entsprechende Anweisungen wie z.B. Atemkommandos.