Wunsch- und Wahlrecht: Reha für Krebspatienten

Zusammen mit dem Reha-Antrag können Krebspatienten ein Formular für eine Wunschklinik abgeben und somit von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch nehmen. Lesen Sie im Folgenden alles, was Sie darüber wissen müssen.

Auf einen Blick

  • Sie haben ein Recht auf freies Wahlrecht der Klinik ohne Zuzahlung
  • Bedingung für Wunschklinik: Gültige Zertifizierung, Regelung in Versorgungsvertrag und Eignung zur onkologischen Reha
  • Untenstehend erhalten Sie Downloads zu den wichtigsten Formularen, um Ihr Wunsch- und Wahlrecht durchzusetzen. 

Hinweis: Die Informationen dieses Fachtextes können und sollen eine ärztliche Meinung nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?

Zunächst müssen Sie, Ihr behandelnder Arzt oder der Kliniksozialdienst einen Reha-Antrag für eine Anschlussrehabilitation stellen. Sie benötigen für den Antrag u.a. den Befundbericht, den Ihr Arzt für Sie ausstellt. Anschließend muss der jeweilige zuständige Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse) Ihren Antrag bewilligen.

Seit 2015 hat jeder Krebspatient nach §8 Sozialgesetzbuch IX zudem das Recht, sich seine Reha-Einrichtung selbst auszuwählen. Nehmen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahr und wählen Sie die beste onkologische Rehabilitationsklinik für sich aus.
Sie müssen sich bei der Wahl einer onkologischen Reha-Klinik also nicht auf Kliniken beschränken, die auf der Klinikliste Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung aufgeführt sind. Rechtlich gesehen muss die ausgewählte onkologische Reha-Klinik nur die erforderlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche onkologische Rehabilitation in Ihrem Fall erfüllen.

Wichtig zu wissen: Beachten Sie bitte bei der Wahl Ihrer onkologischen Reha-Klinik, dass Ihr Kostenträger keinen Eigenanteil und keine Zuzahlung von Ihnen verlangen darf, falls Sie auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht bestehen (aufgrund des Sachleistungsprinzips).

Formular Wunsch- und Wahlrecht

Um Ihr Wahlrecht in Anspruch zu nehmen, müssen Sie ein Formular für Ihre Wunsch-Rehaklinik ausfüllen. Dies ist in Ergänzung zu Ihrem Reha-Antrag auszufüllen und beim jeweiligen Kostenträger mit einzureichen. Hier finden Sie ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen.

Das Formular für den Antrag auf Wunsch- und Wahlrecht beinhaltet Ihre persönlichen Angaben (Name, Adresse, Telefonnummer, Versicherungsnummer), den Leistungsträger der Reha-Maßnahme, also den Antragsempfänger bzw. Kostenträger, sowie eine schriftliche Begründung, warum Sie sich für Ihre Wunsch-Klinik entscheiden. Es ist zu empfehlen, dass Sie sich dabei auf Ihr Recht aus §8 Sozialgesetzbuch IX beziehen und sich so auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht aufmerksam machen. Unterschreiben Sie es und schicken Sie es zeitnah ab.

Welche Voraussetzungen gibt es für das Wunsch- und Wahlrecht?

Damit Ihr Wunsch- und Wahlrecht bewilligt wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Darunter fallen diese Kriterien für Ihre onkologische Wunsch-Rehaklinik:

  • Das Therapieangebot der Reha-Klinik muss zur Behandlung Ihrer onkologischen Erkrankung medizinisch geeignet sein.
  • Zwischen Klinik und Kostenträger muss ein Versorgungs- und Belegungsvertrag bestehen, der im § 21 Sozialgesetzbuch IX mit der Deutschen Rentenversicherung und im §111 Sozialgesetzbuch V mit den gesetzlichen Krankenkassen geregelt ist.
  • Ihre gewählte onkologische Reha-Klinik weist eine Zertifizierung nach den vom Gesetzgeber festgelegten Qualitätsstandards auf.

Downloads zum Wunsch- und Wahlrecht

Je nachdem, ob Sie bereits eine onkologische Reha beantragt haben oder nicht, führen drei Wege zu Ihrer onkologischen Wunschklinik. Hier finden Sie die entsprechenden Formulare, die Sie ausgefüllt an den Kostenträger Ihrer Reha schicken können, um von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch zu machen:

1. Antrag wurde noch nicht gestellt
Wenn Sie noch keinen Reha-Antrag gestellt, aber eine onkologische Wunschklinik ausgesucht haben, reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht einfach zusammen mit dem Reha-Antrag beim Kostenträger ein.
Hierfür eignet sich folgendes Formular: 

2. Antrag wurde bereits gestellt, aber noch nicht bewilligt
Wenn Sie bereits den Antrag für eine onkologische Reha gestellt haben, aber noch auf eine Rückmeldung warten, können Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht auch nachreichen. Verweisen Sie jedoch auf den von Ihnen bereits eingereichten Reha-Antrag.
Folgendes Formular können Sie sich dazu downloaden: 

3. Antrag wurde bereits für andere Einrichtung bewilligt
Sie haben die Möglichkeit, einen bereits bei einer anderen onkologischen Rehaklinik bewilligten Reha-Antrag zu ändern. Beantragen Sie hierfür einen Antrag auf Heilstättenänderung für Ihre onkologische Wunsch-Rehaklinik.
Um in einer anderen Rehaklinik behandelt zu werden, reichen Sie folgendes Formular ausgefüllt ein: 

Wunsch- und Wahlrecht abgelehnt – was tun?

Obwohl Sie Ihrer Meinung nach Ihren Wunsch nach einer bestimmten Reha-Klinik gut argumentiert haben, kann es sein, dass Ihr Wunsch- und Wahlrecht vonseiten des Kostenträgers abgelehnt wird. Verzweifeln Sie nicht gleich, denn Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Es ist gut möglich, dass Ihrem Antrag im zweiten Versuch stattgegeben wird. Beachten Sie dabei die vierwöchige Widerspruchsfrist. Setzen Sie sich beim Formulieren des Widerspruchs am besten mit Ihrem Arzt oder dem Sozialdienst in Verbindung, denn sie können Ihnen dabei helfen, die Gründe neu zu formulieren bzw. zu Ihrem Vorteil zu betonen.

Sie können über den untenstehenden Button das Formular zum Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Wunsch- und Wahlrechts herunterladen. 

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Zuletzt geändert am: 06.03.2023
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Bundesministerium für Gesundheit (2021) Vorsorge und Rehabilitation. In: Bundesministerium für Gesundheit. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/rehabilitation.html; Letzter Abruf: 30.04.2021

Deutsche, R. Rehabilitationsantrag online stellen. In: Deutsche Rentenversicherung. https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=g0100; Letzter Abruf: 08.10.2022

GKV-Spitzenverband (o. D.) Informationen zur medizinischen Rehabilitation. In: GKV-Spitzenverband. https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/medizinische_rehabilitation/reha_infos_1.jsp; Letzter Abruf: 30.04.2021

MEDIAN Unternehmensgruppe B.V. & Co. KG Wunsch- und Wahlrecht. In: MEDIAN Unternehmensgruppe B.V. & Co. KG. https://www.median-kliniken.de/de/patienten-angehoerige/informationen-zur-reha/wunsch-und-wahlrecht/; Letzter Abruf: 08.10.2022

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