Das Wunsch- und Wahlrecht für Krebspatienten
Seit 2015 hat jeder Krebspatient nach §8 SGB IXdas Recht, sich seine Rehaeinrichtung selbst auszuwählen. Wählen Sie die beste onkologische Rehabilitationsklinik für sich aus. Sie müssen sich bei der Wahl einer onkologischen Rehaklinik also nicht auf Kliniken beschränken, die auf der Klinikliste Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung aufgeführt sind. Rechtlich gesehen muss die ausgewählte onkologische Rehaklinik nur die erforderlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche onkologische Rehabilitation in Ihrem Fall erfüllen.
Beachten Sie bitte bei der Wahl Ihrer onkologischen Rehaklinik, dass Ihr Kostenträger keinen Eigenanteil und keine Zuzahlung von Ihnen verlangen darf, falls Sie auf Ihrem Wunsch- und Wahlrecht bestehen (aufgrund des Sachleistungsprinzips). Rehakliniken finden und vergleichen Sie diese auf StärkergegenKrebs.