Abrechnungsmöglichkeiten Bewegungstherapie bei Krebs

Auf einen Blick

  • Durch hausärztliche Verordnung Kostenübernahme durch Krankenkasse (anteilig) möglich
  • Krankengymnastik nur im Einzelfall möglich
  • Kostenübernahme für Rehasport, Präventivsport und Onkologische Trainings- und Bewegungstherapie über begrenzten Zeitraum möglich

Welche Trainingseinheiten werden von den Krankenkassen übernommen?

Durch ärztliche Verordnungen kann die Teilnahme an Trainingseinheiten für einen gewissen Zeitraum erfolgen. Ihr Hausarzt kann die folgenden Optionen ausstellen:

Krankengymnastik und Physiotherapie

Aktuell kann keine grundsätzliche Verschreibung von Krankengymnastik am Gerät oder physiotherapeutische Einzeltherapie für Krebspatienten erfolgen. Bei vorliegendem Lymphödem oder einer größeren Narbe nach einer Operation, die mit einer eingeschränkten Beweglichkeit verbunden sind, können passende Verordnungen ausgestellt werden. Bleiben Sie dabei in engem Kontakt mit Ihren behandelnden Ärzten. Krankengymnastik am Gerät bezeichnet ein individualisiertes Training in kleinen Gruppen. Es können bis zu dreimal sechs Einheiten verordnet werden.

In der physiotherapeutischen Einzelbehandlung sind verschiedene Ziele und Arten der Verordnung möglich. Bei entsprechender Indikation sind Krankengymnastik, Beckenbodentherapie, manuelle Therapie sowie Atemtherapie im Zusammenhang mit Onkologie relativ gängig. Liegen zudem orthopädische Erkrankungen oder Einschränkungen in der Bewegung vor, so ist die Ausstellung passender Verordnungen auch diesbezüglich möglich.

 

Onkologische Trainings- und Bewegungstherapie – OnkoSport

Die Behandlungskosten für die neue Art der Versorgung „Onkologische Trainings- und Bewegungstherapie (OTT®)“ werden von der AOK Rheinland / Hamburg sowie einer Großzahl an Privatversicherungen getragen. Dieses Training ist individualisiert und erfolgt an Geräten. Es findet einzeln oder auch in Gruppen statt und kann Zusatzangebote beinhalten. 

 

Rehasport

Muster 56: Hierbei handelt es sich um eine vom niedergelassenen Arzt (z.B. Haus- oder Facharzt) auszufüllende Verordnung für gesetzlich Versicherte, die einer Genehmigung der Krankenkasse bedarf. Die Verordnung gilt innerhalb eines begrenzten Zeitraums, je nachdem, wie viele Übungseinheiten verordnet wurden. Ihre Anzahl umfasst 50 oder 120 Teilnahmen (Polyneuropathie).

G850: Diese Verordnung wird ausgestellt, nachdem eine (stationäre) medizinische Rehabilitationsmaßnahme abgeschlossen wurde. Von der Deutschen Rentenversicherung wird Rehabilitationssport durch diese Verordnung als Ergänzungs- und Fortführungsleistung zur Verfügung gestellt. In der Rehaklinik füllt der Arzt die Verordnung aus, die meist eine Gültigkeit von sechs Monaten hat. Der Beginn des Rehabilitationsangebots muss jedoch innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung erfolgen.

Wichtig zu wissen: Die Teilnehmer haben bei beiden Verordnungsvarianten keine Kosten zu tragen und müssen keinem Verein beitreten. Bei privat Versicherten sind für therapeutische Maßnahmen Kostenvoranschläge von den jeweiligen Einrichtungen erforderlich. 

Präventionssport

Angebote des Präventionssports sind zertifiziert, gruppenbasiert und haben eine festgelegte Laufzeit, welche üblicherweise 12 Wochen beträgt. Die Ausrichtung ist nicht therapeutisch, sondern vorbeugend /präventiv. Die Krankenkassen übernehmen jedoch anteilig die Teilnahmekosten für die Angebote. Für Krebspatienten kann nach Abschluss der Therapie (und wenn keine schwerwiegenden gesundheitlichen Probleme vorliegen), Präventionssport attraktiv sein. 

Wichtig: Informieren Sie sich vorab bei Ihrem Therapeuten, ob er die ärztliche Verordnung abrechnen kann. Nicht jeder Therapeut hat die Möglichkeit, ärztliche Verordnungen abzurechnen.

Abrechnungsmöglichkeiten für Therapeuten und Ärzte

Ärzte und Therapeuten haben die Möglichkeit, unterschiedliche Verordnungen für ihre Patienten auszustellen. Dabei können sie unter den folgenden vier Möglichkeiten wählen:

Krankengymnastik am Gerät / Physiotherapie

Eine grundsätzliche Verschreibung von Einzelbehandlungen in Physiotherapie am Gerät ist für Krebspatienten aktuell nicht möglich. Die jeweiligen Verordnungen können allerdings vorgenommen werden, wenn eine größere Operationsnarbe in Zusammenhang mit einer eingeschränkten Beweglichkeit oder ein Lymphödem bestehen. Dies gilt auch, wenn eine eingeschränkte Bewegung oder Begleiterkrankungen orthopädischer Natur vorliegen.

Krankengymnastik am Gerät stellt eine individualisierte Übungsform dar, welche in kleinen Gruppen mit max. drei Teilnehmern in gerätegestützter Form stattfindet. Maximal dreimal sechs Einheiten können verordnet werden. Mit dem Heilmittelverordnungsmuster 13 wird die Verordnung durchgeführt. Dies geht mit einer Belastung des Budgets einher. Es besteht, verbunden mit weiteren Heilmitteln, die Möglichkeit der D1 -Verordnung.  Auf den Patienten kommen keine Kosten zu.

 

Rehasport (Muster 56)

Gesetzlich versicherte Krebspatienten können durch die ärztliche Verordnung Muster 56 einmal oder mehrmals wöchentlich ein Gruppentraining in einer Einrichtung besuchen, in der die Kostenträger das Funktionstraining oder den Rehabilitationssport (§43 SGB V & §44 SGB IX) akzeptieren. Der Rehabilitationssport beziehungsweise das Funktionstraining dient den Betroffenen als zeitlich festgelegte Hilfeleistung, um ihre Erkrankung zu überwinden. Zudem sollen sie für eine mittlere und lange Zeitspanne eine eigene Handlungsfähigkeit im Hinblick auf das eigenständige Trainieren erlangen. Angestrebt wird eine eigenständige Verantwortung für die folgende Sportbetätigung des Teilnehmers, nachdem die Verordnung abgeschlossen ist. In Abhängigkeit davon, wieviele Trainingseinheiten zugewiesen wurden, ist die Verordnung für eine bestimmte Dauer gültig. Diese Anzahl beträgt 50 Trainingseinheiten, bei Polyneuropathie sogar 120 Einheiten. Für Patienten mit gesetzlicher Versicherung kann die Verordnung des Musters 56 durch einen Hausarzt oder Facharzt mit Niederlassung vorgenommen werden. Eine Anerkennung durch die Krankenkasse ist notwendig. Es entsteht keine Etatbelastung beim Verordnenden durch die jeweilige Verordnung. Weitere Verordnungen können erfolgen. Patienten müssen weder Zahlungen leisten, noch einem Verein beitreten. Für die therapeutischen Angebote sind bei Patienten mit privater Versicherung Kostenvoranschläge der einzelnen Institutionen notwendig.

 

Präventionssport

Maßnahmen des Präventionssports sind zertifiziert, werden in Gruppen durchgeführt und haben eine Dauer von normalerweise 12 Wochen. Sie sind präventiv angelegt, nicht als Therapieform. Jedoch kommen die Krankenkassen für einen Teil der Teilnahmekosten der Maßnahmen auf. Dies kann folglich für Patienten eine attraktive Möglichkeit sein, nachdem die Behandlung beendet ist und wenn sie keine schweren Gesundheitsbeeinträchtigungen aufweisen. Angeraten wird eine ärztliche Verordnung, dies ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Für die Patienten entstehen üblicherweise anteilig Kosten von max. 20 %.

 

Onkologische Trainings- und Bewegungstherapie

Für die Kosten der Therapie kommt im Falle der „Onkologischen Trainings- und Bewegungstherapie (OTT®)“, einer neuen und speziellen Art der Versorgung, die AOK Rheinland / Hamburg auf, ebenso wie eine Vielzahl an Privatversicherungen. Diese Gruppenübungsform findet gerätegestützt statt. Sie umfasst zusätzliche Angebote, die an Symptome gekoppelt sind, und hat eine Laufzeit von 12 Wochen mit wöchentlich ein bis drei Einheiten. Üblicherweise ist ein Anschluss der OTT® an ein onkologisches Spitzenzentrum vorhanden und wird ärztlich verordnet. Die Patienten haben keine Zahlungen zu leisten.

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Zuletzt geändert am: 22.06.2023
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Bährle, R. (2020) Rehasport neben KG verordnet: So wehren Sie sich gegen Kürzungen durch die Krankenkasse. In: IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft. https://www.iww.de/pp/recht/heilmittelverordnung-rehasport-neben-kg-verordnet-so-wehren-sie-sich-gegen-kuerzungen-durch-die-krankenkasse-f132878; Letzter Abruf: 30.04.2021

GKV-Spitzenverband (2020) Präventionsangebote der Krankenkassen. In: GKV-Spitzenverband. https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/praeventionskurse/primaerpraeventionskurse.jsp; Letzter Abruf: 30.04.2021

OnkoAktiv Möglichkeiten der Abrechnung Ihres Sportprogrammes. In: OnkoAktiv am NCT Heidelberg e.V.. https://netzwerk-onkoaktiv.de/fuer-betroffene/abrechnungsmoeglichkeiten-fuer-betroffene/; Letzter Abruf: 30.04.2021

Reha-Sport-Bildung (o. D.) So erhalten Sie eine Verordnung für Rehasport und stellen den richtigen Antrag für Ihre Krankenkasse. In: Reha-Sport-Bildung e.V. . https://www.reha-sport-bildung.de/rehasport-verordnung-krankenkasse-antrag/; Letzter Abruf: 30.04.2021

vdek - Verband der Ersatzkassen e. V. (2019) Vergütung physiotherapeutischer Leistungen gültig für Verordnungen ausgestellt ab dem 01.07.2019. In: vdek - Verband der Ersatzkassen e. V.. https://www.vdek.com/vertragspartner/heilmittel/preisvereinbarungen.html; Letzter Abruf: 30.05.2023

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