Rezept bei Haarausfall
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden zwischen Frau und Mann. Wenn eine Frau aufgrund hormoneller, medikamentöser (Chemotherapie) oder anderer Gründe (Strahlentherapie) unter Haarausfall leidet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten ganz oder zu einem großen Teil. Bei einem Mann hingegen ist nur in Einzelfällen eine Kostenübernahme denkbar und möglich. Hier kommt es sehr stark auf den Haarverlust an, wie sehr er von der gesellschaftlich anerkannten Norm abweicht und ob eine objektive Betrachtung des Mannes für Dritte entstellend wirkt. Die Beurteilung erfolgt anhand der Kopfbehaarung und der Gesichtsbehaarung (Augenbrauen, Wimpern und Bart).
Was ist zu tun?
Zuerst sollte Ihr behandelnder Arzt unter Angabe einer Diagnose den Haarersatz / die Perücke verschreiben. Danach können Sie sich auf die Suche nach einen Zweithaar-Spezialisten machen. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin bei Ihrem Zweithaar-Spezialisten. Achten Sie dringend darauf, dass der Zweithaar-Spezialist bei ihrer Krankenkasse zugelassen ist. Nehmen Sie zu diesem Termin vorzugsweise die ausgestellten Rezepte mit. Einige Zweithaar-Spezialisten bieten auch Hausbesuche an. Sie sparen sich dadurch den Weg in das Zweithaar-Studio.
Als nächster Schritt wird Ihr Zweithaar-Spezialist gemeinsam mit Ihnen Ihre Frisur aussuchen. Hier entscheidet man zwischen zwei Modellen: dem zuzahlungsfreien und dem aufzahlungspflichtigen Haarersatz.
Beim zuzahlungsfreien Perückenmodell entrichten Sie lediglich die Rezeptgebühren und unterschreiben den Erhalt Ihres Haarersatzes. Beim aufzahlungspflichtigen Modell müssen Sie die Kostendifferenz zum Krankenkassenanteil direkt an den Zweithaar-Spezialisten begleichen und dieser rechnet dann mit der Krankenkasse ab.