Beratung in der Apotheke

Hier erfahren Sie, wie pharmazeutische Dienstleistungen Krebspatientinnen und Patienten unterstützen können. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Beratung auf Kosten Ihrer Krankenkasse abrechnen zu lassen!

Auf einen Blick

  • Onkologische Patienten können pharmazeutische Beratungsleistungen auf Krankenkassenkosten erhalten
  • Möglich sind: Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie und Medikationsberatung bei Polymedikation
  • Ziele sind die Erhöhung der Sicherheit Ihrer Arzneimitteltherapie und das frühzeitige Aufdecken von Wechsel- und Nebenwirkungen

Hinweis: Die Informationen dieses Fachtextes können und sollen eine ärztliche Meinung nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

Welche Beratungsleistungen können onkologische Patienten in Apotheken erwarten?

Insgesamt gibt es fünf pharmazeutische Dienstleistungen, von denen zwei besondere Relevanz für Menschen mit einer Krebserkrankung haben. Die „pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ und die „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“. In beiden Fällen soll damit die Wirksamkeit und Sicherheit der medikamentösen Therapie gestärkt werden.

Seit Juni 2022 können in Deutschland pharmazeutische Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen auf Krankenkassenkosten in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen zu den beiden Beratungsleistungen erhalten Sie in den folgenden Abschnitten. 

Hinweis: Sprechen Sie am besten die Fachapotheker in der Apotheke Ihres Vertrauens an, ob sie eine "pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ oder die „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ auf Krankenkassenkosten durchführen. 

Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

Orale Antitumortherapie bedeutet, dass zur Krebsbehandlung Tabletten oder Kapseln eingesetzt werden, die zu Hause eingenommen werden können. Da es sich bei den oralen Krebsmedikamenten um hochpotente Wirkstoffe handelt, es häufig komplexere Einnahmeschemata mit Pausen gibt und die Therapie mit Nebenwirkungen verbunden sein kann, bedarf es einer vertiefenden Beratung. Genau hierauf zielt die „pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ ab.

Welche Inhalte hat die Beratung bei Oraler Antitumortherapie?
Zunächst wird ein Erstgespräch/Vorgespräch durchgeführt, in dem alle eingenommenen Medikamente, Ihre Fragen, Ihr aktueller Gesundheitszustand und eventuelle Beschwerden aufgenommen werden. Die Apotheke checkt Ihre individuelle Medikamentenliste auf arzneimittelbezogene Probleme, wie bspw. Wechselwirkungen und Anwendungsprobleme. Hier ist es auch besonders wichtig, an alle Nahrungsergänzungsmittel, pflanzliche Präparate und Vitamine zu denken. Auch diese könnten die Krebstherapie in Ihrer Wirksamkeit beeinflussen oder Nebenwirkungen erhöhen.

Eine besondere Rolle spielt bei dieser Dienstleistung noch der Blick auf die Nebenwirkungen. Hier werden vorbeugende Tipps, sowie konkrete Unterstützung bei bestehenden Symptomen gegeben.

Wichtig zu wissen: Orale Tumortherapie

Wichtig zu wissen: Die Beratung kann einmalig im ersten halben Jahr nach Beginn einer oralen Antitumortherapie in Anspruch genommen werden. Ebenso bei einem Wechsel des oralen Krebsmedikaments.

Welche Ziele hat die Beratung?
Mithilfe der pharmazeutischen Beratung soll die Wirksamkeit der oralen Antitumortherapie erhöht, bzw. gesichert werden, indem u.a. Medikamentenkombinationen entdeckt werden, die sich nicht miteinander vertragen. Die ergänzende Beratung zur Vorbeugung und Behandlung von möglichen Nebenwirkungen kann die Verträglichkeit und das Wohlbefinden während der Therapie verbessern.

Welche Voraussetzungen müssen Apotheken erfüllen?
Es dürfen nur approbierte Apotheker und Apothekerinnen beraten, die eine spezielle Zusatzfortbildung besucht oder eine qualifizierte Weiterbildung absolviert haben. In den Räumlichkeiten der Apotheke sollte ein Beratungsraum oder eine abgetrennte Beratungsecke zur Verfügung stehen, damit ein diskretes Gespräch gewährleistet werden kann.

Medikationsberatung bei Polymedikation

Polymedikation bedeutet, dass fünf oder mehr (ärztlich verordnete) Medikamente dauerhaft über einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen angewendet werden. Die Medikationsberatung bei Polymedikation zielt darauf ab, Ihnen hierfür eine vertiefte pharmazeutische Beratung bieten zu können. 

Welche Inhalte hat die Beratung bei Polymedikation?
Das erweiterte Medikationsgespräch bei Polymedikation beinhaltet die Erfassung aller eingenommen Medikamente. Hierzu werden alle Arzneimittel, auch ohne Rezept gekaufte Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und pflanzliche Präparate aufgenommen. Außerdem werden Diagnosen/Erkrankungen, eventuelle Beschwerden, Anwendungsprobleme und Fragen erfasst. Im Anschluss folgt die Prüfung durch die Apotheke, die arzneimittelbezogene Probleme, wie bspw. Wechselwirkungen und Nebenwirkungen aufspürt und Lösungsvorschläge macht. 

Die Ergebnisse werden in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen besprochen. Mit Ihrem Einverständnis können etwaige gemeinsam ausgelotete Maßnahmen zur Optimierung Ihrer Therapie bei Ihrem behandelten Arzt/Ärztin angesprochen werden. Dazu wird Ihnen ein schriftlicher Bericht zur Verfügung gestellt oder Sie bevollmächtigen Ihre Apotheke, das Gespräch mit dem Arzt/der Ärztin zu übernehmen.

Welche Ziele hat die Beratung?
Die Sicherheit der Arzneimitteltherapie soll durch die Beratung erhöht werden bzw. erhalten bleiben. Ebenso sollen Probleme erkannt und gelöst werden, die mit der Medikamenteneinnahme im Zusammenhang stehen. Dadurch wird die Therapie für Sie verträglicher und Ihr Wohlbefinden wird gestärkt.

Wer hat Anspruch auf eine Beratung?
Sobald fünf oder mehr ärztlich verordnete Medikamente über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen dauerhaft (täglich) eingenommen oder als Inhalativa angewendet werden, besteht Anspruch auf die Dienstleistung. Alle 12 Monate kann diese intensive Beratung in Anspruch genommen werden. Falls es innerhalb der 12-Monatsfrist bei mindestens drei Medikamenten zu einem Wechsel kommt oder drei weitere Medikamente hinzukommen, darf diese Dienstleistung vor Fristende erneut erbracht werden.

Welche Voraussetzungen müssen Apotheken erfüllen?
Auch hier gilt, dass nur approbierte Apotheker und Apothekerinnen mit spezieller Zusatzfortbildung oder qualifizierter Weiterbildung beraten dürfen. Es sollte ein Beratungsraum oder eine abgetrennte Beratungsecke in den Räumlichkeiten der Apotheke zur Verfügung stehen, sodass ein diskretes Gespräch gewährleistet werden kann.

Wie läuft die Beratung ab?

Sie wünschen die Durchführung einer pharmazeutischen Beratung? Dann sprechen Sie am besten Ihre Apotheke an. Dort wird mit Ihnen ein erster Termin vereinbart, zu dem Sie alle Medikamente mitbringen, die Sie aktuell einnehmen. Hier werden alle Informationen, die für die Analyse relevant sein könnten, abgefragt. Im Anschluss überprüft Ihre Apotheke auf Auffälligkeiten.

Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese in einem zweiten Treffen ausführlich mit Ihnen besprochen. Ebenso können Sie alle Fragen zu Ihren Medikamenten stellen, die Sie haben. In Bezug auf die orale Antitumortherapie wird spezieller auf die Besonderheiten von Krebsmedikamenten eingegangen. Hier gibt es noch die Möglichkeit eines weiteren Folgegesprächs 2-6 Monate nach dem Medikationsgespräch.

Diskrete Beratung in der Apotheke

Keine Sorge: Die Gespräche in der Apotheke können in einem Beratungsraum oder einem abgeschirmten Bereich stattfinden. Diesen bietet fast jede Apotheke an, um vertrauliche Gespräche führen zu können.

Wie läuft die Abrechnung mit der Krankenkasse ab?

Wenn alle grundsätzlichen Voraussetzungen für die Abrechnung mit der Krankenkasse erfüllt sind, wird Ihre Apotheke Ihnen einige Formulare zur Unterzeichnung vorlegen. Diese können Sie in Ruhe sorgfältig durchlesen und unterschreiben. Die Abrechnung übernimmt daraufhin die Apotheke für Sie. Es kommen keine Kosten auf Sie zu. Es gibt keine Unterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen, die Abrechnung verläuft in beiden Fällen direkt über die Apotheke.

Sind auch Hausbesuche oder Online-Beratungen möglich?

Die Beratungen (wenn von den Krankenkassen erstattet) müssen in einem persönlichen vor-Ort-Gespräch stattfinden. Lediglich die Folgetermine können ggf. als Online-Beratung durchgeführt werden. Hausbesuche wären ein individuelles Angebot der Apotheke. Prinzipiell ist es jedoch sinnvoll, die Beratungen, die die Gesamtmedikation betreffen, in einem Vor-Ort-Termin durchzuführen. Manchmal sprechen aber Themen wie bspw. eine eingeschränkte Mobilität dagegen. Hier kann eine Videotelefonie hilfreich sein.

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Zuletzt geändert am: 12.07.2023
Autor
Expertengremium Apotheken

Hauptautorin: Anna-Lena Becker - Fachapothekerin mit Schwerpunkt Onkologie in der MediosApotheke Berlin

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DAZ.online Medikationsberatung bei Polymedikation – was Apotheker wissen müssen. In: Deutsche Apothekerzeitung. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/06/20/medikationsberatung-bei-polymedikation-was-apotheker-wissen-muessen; Letzter Abruf: 15.09.2022

DAZ.online Betreuung bei oraler Antitumortherapie – was Apotheker wissen müssen. In: Deutsche Apothekerzeitung. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/06/21/faqs-zur-pharmazeutischen-betreuung-bei-oraler-antitumortherapie-nbsp#:~:text=Nur%20approbierte%20Apotheker%3Ainnen%20d%C3%BCrfen,mindestens%20gleichwertige%20Qualifikation%20erworben%20haben; Letzter Abruf: 15.09.2022

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