Für wen kommt eine stationäre Rehabilitation in Frage?
Eine stationäre Rehabilitation kommt für Sie grundsätzlich in Frage, wenn Ihre Erstbehandlung (Operation oder Strahlentherapie) abgeschlossen ist. Eine laufende Chemotherapie kann auch während der onkologischen Reha fortgeführt werden.
Tagesablauf und Therapieangebote in der stationären Rehabilitation
Der Tagesablauf wird von den Therapien bestimmt. Dabei wechseln sich Therapieeinheiten mit Pausen ab. Welche Behandlungen zur Anwendung kommen, wird entsprechend den vereinbarten Rehabilitationszielen und Ihren Bedürfnissen festgelegt.
Am Wochenende finden in der Regel nur wenige Behandlungen statt. Der Sonntag ist bis auf Ausnahmen frei für Ihre persönlichen Pläne.
Zu den möglichen Behandlungen einer stationären Rehabilitation zählen u.a.:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- medizinische Trainingstherapie
- Massagen
- Entspannungsübungen
- psychotherapeutische Gespräche
- psycho-onkologische Beratung und Gespräche
- Sozialberatung etc.
Wer trägt die Kosten für eine stationäre Rehabilitation
In der Regel übernehmen der zuständige Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse die Kosten für eine stationäre Rehabilitation. Diese beinhalten die Kosten für die Reise, Unterkunft, Verpflegung, Therapien und medizinischen Anwendungen sowie ärztliche Leistungen. Allerdings müssen Sie eine Zuzahlung von täglich maximal 10 Euro leisten – für längstens 42 Tage im Kalenderjahr.
Bei einer onkologischen Reha direkt nach Abschluss der Krebstherapie (Anschlussheilbehandlung) beträgt die Zuzahlungsdauer bei der Rentenversicherung 14 Tage, bei der Krankenkasse bis zu 28 Tage. Dabei werden alle Zuzahlungen für Krankenhaus- oder Rehabilitationsleistungen gezählt, die Sie geleistet haben.
Die Höhe der Zuzahlung ist von Ihrem Nettoeinkommen abhängig. Viele Patienten können sich davon befreien lassen.
Bis wann muss die Reha angetreten werden?
Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Verschiebung der Reha um bis zu neun Monate ohne Probleme möglich. In diesem Fall ist ein entsprechender Antrag beim Kostenträger zu stellen. Wenn Sie einen positiven Bescheid auf Ihren Rehaantrag erhalten, sollten Sie sich auf jeden Fall direkt bei der Rehabilitationseinrichtung melden und klären, wann Sie Ihre Rehabilitation beginnen können.
Für eine Anschlussheilbehandlung gilt dies nicht. Sie kann aus medizinischen Gründen nicht lange aufgeschoben werden.
Wer zahlt Krankengeld oder Übergangsgeld?
Krankengeld steht Ihnen zu, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers abgelaufen ist. Die Krankenkasse zahlt für bis zu 78 Wochen Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des bisherigen Bruttogehalts.
Übergangsgeld erhalten Sie dann, wenn Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld mehr haben. Es beträgt 68 Prozent des letzten Nettoentgelts und wird von der Rentenversicherung bezahlt.