Reha nach Krebs: Kosten

Verschiedene Leistungsträger übernehmen die Kosten für eine onkologische Reha bzw. Rehaklinik. Wir geben einen Überblick, was Sie beachten sollten.

Auf einen Blick

  • Antragstellung und Kostenübernahme bei Krankenversicherung oder Deutscher Rentenversicherung
  • Eigene Zuzahlung einkommensabhängig von maximal 10 Euro/Tag

Hinweis: Die Informationen dieses Fachtextes können und sollen eine ärztliche Meinung nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

Gründe für die Reha nach Krebs

Nach einer Krebserkrankung haben viele Patienten Bedarf, eine Reha zu absolvieren. Sie haben eine anstrengende, kraftraubende Krebstherapie hinter sich, die ihre Spuren hinterlassen hat. Ziel der anschließenden Reha ist es, zu neuen Kräften zu kommen, wieder in einen geregelten sozialen und beruflichen Alltag zu gelangen und möglichen Langzeitfolgen durch therapeutische Maßnahmen entgegenzuwirken. Es besteht die Möglichkeit, eine ganztägig ambulante oder eine stationäre Reha anzutreten.
Der behandelnde Arzt oder der Kliniksozialdienst sind passende Ansprechpersonen, wenn es um Fragen rund um die Reha nach der Primärbehandlung geht. Sie kennen Sie und können gut einschätzen, welche Art der Reha für Sie infrage kommt. Zudem helfen sie Ihnen bei der Antragstellung beim Kostenträger.

Wer übernimmt die Reha-Kosten: Krankenkasse oder Rentenversicherung?

In den meisten Fällen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkasse die Kosten einer onkologischen Reha für Krebspatienten.

Die Zuständigkeit der Kostenträger hängt von mehreren Punkten ab und muss daher im Einzelfall geklärt werden. Entscheidend ist dabei die berufliche bzw. versicherungsrechtliche Situation.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  1. Sie sind rentenversichert erwerbstätig, also Angestellter bzw. Arbeitnehmer, und haben vor dem Reha-Antrag in den letzten zwei Jahren für mindestens sechs Kalendermonate in die Rentenversicherung eingezahlt.
  2. Sie sind Rentner.
  3. Sie sind Beamter oder Soldat.

Übernahme der Reha-Kosten bei Angestellten und Rentnern

Als Angestellter bzw. Arbeitnehmer ist der Kostenträger Ihrer onkologischen Reha die Deutsche Rentenversicherung. Sie ist Ihre Anlaufstelle, wenn es um den Reha-Antrag geht. Sie bietet verschiedene Service- und Beratungsstellen an, die Ihre Fragen klären, wie z.B. ob Sie eine Begleitperson mitnehmen dürfen, ob es einen Krankentransport zur Reha gibt und welche Kosten bei Reha-Absage auf Sie zukommen.

Sind Sie Rentner und möchten die Reha-Kosten beantragen, ist im Falle einer onkologischen Reha ausnahmsweise die Deutsche Rentenversicherung für Sie zuständig. Informieren Sie sich telefonisch oder online bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Wenn Sie als Rentner bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, beachten Sie bitte, dass die Kostenübernahme für die onkologische Reha keine Pflichtleistung der privaten Kassen darstellt. Es zählt dann, welche Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag festgehalten sind. Kontaktieren Sie so bald wie möglich Ihren Ansprechpartner bei der Krankenkasse, um zu erfahren, inwiefern die Reha-Kosten übernommen werden.

Zu beachten: Grundsätzlich ist bei Arbeitnehmern mit positiver Erwerbsprognose die Rentenversicherung der Leistungsträger, bei Rentnern die gesetzliche Krankenversicherung. Ausnahme stellt die Reha nach Krebs dar; hier übernimmt auch die Deutsche Rentenversicherung die Reha Kosten – nicht die Krankenkasse. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer der Leistungsträger für Sie ist, dann reichen Sie den Reha-Antrag bei einem der beiden Träger ein und diese klären die Zuständigkeit untereinander.

Übernahme der Reha-Kosten bei Beamten und Soldaten

Bei Soldaten und Beamten muss die Kostenübernahme für eine onkologische Reha bei der privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung ist hier nicht der Leistungsträger, denn es liegt ein sogenannter Ausschlussgrund vor. Je nach Ihren Vertragsbedingungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die onkologische Reha. Die Beihilfe übernimmt dann die Zuzahlung, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Reha vorliegt.
Da sich die Krankenkasse und die Beihilfe die Kosten in Krankheitsfällen teilen, müssen Sie darauf achten, dass beide Stellen die Übernahme der Reha-Kosten bewilligen.

Reha-Kosten und Selbstbeteiligung

Rentenversicherte Erwerbstätige und Rentner
Grundsätzlich gilt bei der Kostenübernahme, dass Anreise, Unterbringung, Verpflegung, Betreuung sowie medizinische und therapeutische Leistungen übernommen werden. Im Falle einer stationären Unterbringung kann hierfür jedoch eine Zuzahlung von bis zu 10 EUR pro Tag für maximal 42 Kalendertage im Jahr anfallen. Wenn Sie die onkologische Reha als Anschlussrehabilitation antreten, also innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss Ihrer Primärbehandlung, müssen Sie für 14 Tage die Kosten zuzahlen. Zudem haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass Ihr Gehalt während der Reha fortgezahlt wird, und das sechs Wochen lang. Falls Ihre Reha-Maßnahme länger dauern sollte, informieren Sie sich bei der Rentenversicherung über das Übergangsgeld.

Beamte und Soldaten
Die Beihilfe übernimmt die Zuzahlung für die onkologische für höchstens 21 Tage. Wenn medizinische Gründe für eine Verlängerung der Reha vorliegen, kann sie die Kosten für eine stationäre Reha noch weiter übernehmen.

Wichtig zu wissen: Wird die onkologische Reha direkt im Anschluss an die Behandlung durchgeführt, so reduziert sich die Zuzahlungsdauer auf 14 Tage. Die genaue Höhe der Zuzahlungen richtet sich nach dem Einkommen und kann unter Umständen auch entfallen.

Begleitperson zur Reha mitnehmen – zusätzliche Kosten?

Bei einer stationären Reha, die in der Regel drei Wochen dauert, kann eine Begleitperson mitgenommen werden – sofern eine medizinische Notwendigkeit dafür bescheinigt wurde.

Falls dies auf den Patienten zutrifft, übernimmt die Krankenkasse vollständig den Aufenthalt und die Verpflegung der jeweiligen Begleitperson – und das zu 100 %. Das bedeutet, dass die Begleitperson auch von der Zuzahlungspflicht von 10 € pro Tag befreit ist.

Ob Ihre Begleitperson in der Reha-Klinik im selben Zimmer oder in einer separaten Unterkunft untergebracht wird, ist von der Einrichtung abhängig. Fragen Sie dafür am besten bei Ihrer Wunsch-Rehaklinik nach.

Die Kostenübernahme für eine Begleitperson ist auch bei Beamten oder Soldaten gegeben, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dann übernimmt die Beihilfe die vollständige Unterkunft und Verpflegung der jeweiligen Begleitperson.

Reha absagen – welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Beantwortung auf diese Frage ist höchst individuell und kommt auf den Einzelfall an. Falls Ihnen ein wichtiger Termin dazwischengekommen ist und Sie die Reha nicht wie geplant antreten können, kontaktieren Sie so schnell wie möglich die Reha-Einrichtung. Fragen Sie nach einem alternativen Termin, an dem Sie die onkologische Reha antreten können. Informieren Sie auch die Rentenversicherung und erkundigen Sie sich, was Sie nun unternehmen können und ob Kosten auf Sie zukommen.

Falls Sie sich bereits in der Reha befinden und sich überlegen, die Reha abzusagen, reden Sie zuvor mit den Therapeuten vor Ort und mit einer Person Ihres Vertrauens. Denken Sie daran, dass die Reha Ihnen Bewältigung der Strapazen und der Rücknahme Ihres Lebens verhelfen soll.

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Zuletzt geändert am: 03.08.2023
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Mutter Kind Kurberatung Zwiesel Kur abbrechen, vorzeitig beantragen, nicht antreten oder verschieben. In: Mutter Kind Kurberatung Zwiesel. https://www.muki-kurberatung.de/kur-nicht-antreten-oder-abbrechen/#; Letzter Abruf: 08.10.2022

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