Wie lange dauert eine ambulante Reha?
Eine ambulante onkologische Rehabilitation dauert in der Regel drei Wochen. Sie kann verkürzt oder verlängert werden.
Für wen kommt eine ambulante Rehabilitation in Frage?
Eine ambulante Rehabilitation kommt dann für Sie in Frage, wenn Sie ausreichend mobil und auch körperlich in der Lage sind, die täglichen Fahrten bzw. Wege von und zur Rehaeinrichtung zu bewältigen. Ihr Hausarzt oder behandelnde Facharzt ist der richtige Ansprechpartner, um diese Frage sinnvoll zu entscheiden.
Zudem muss die Rehaeinrichtung ausreichend nah zu Ihrem Wohnort liegen, damit Sie keine langen Fahrzeiten (mit den öffentlichen Verkehrsmitteln) in Kauf nehmen müssen. Der mobile Aufwand soll nicht zur Belastung werden.
Eine ambulante Rehabilitation kommt dann nicht in Frage, wenn Sie infolge der Krebstherapie körperlich so beeinträchtigt sind, dass eine stationäre Behandlung in einer Rehaklinik notwendig ist. Dies gilt auch, wenn Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustands ständig ärztlich überwacht pflegerisch betreut werden müssen.
Tagesablauf und Therapieangebote in der ambulanten Rehabilitation
Die Behandlungstage in einer ambulanten Rehaeinrichtung verlaufen nach einem festen Therapieplan. Dabei wechseln sich Therapieeinheiten mit Pausen ab. Welche Behandlungen zur Anwendung kommen, wird entsprechend Ihren Bedürfnissen und den vereinbarten Rehazielen festgelegt.
Zu den möglichen Therapien einer zählen:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Medizinische Trainingstherapie
- Massagen
- Entspannungsübungen
- psychotherapeutische Gespräche
- psycho-onkologische Beratung und Gespräche
- Sozialberatung etc.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für eine ambulante Reha übernehmen in den meisten Fällen der zuständige Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse. Wenn die Rentenversicherung die Kosten Ihrer ambulanten Rehabilitationsleistungen übernimmt, fällt keine Zuzahlung für Sie an. Ist die Krankenkasse der Kostenträger, müssen Sie in der Regel eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag (für maximal 28 Tage) leisten.
Wer zahlt Krankengeld oder Übergangsgeld während der Reha?
Krankengeld steht Ihnen zu, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers abgelaufen ist. Die Krankenkasse zahlt für bis zu 78 Wochen Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des bisherigen Bruttogehalts.
Übergangsgeld erhalten Sie dann, wenn Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld mehr haben. Es beträgt 68 Prozent des letzten Nettoentgelts und wird von der Rentenversicherung bezahlt.