Bewilligung einer Verlängerung
Ob eine onkologische Reha verlängert wird, wird im Einzelfall vom zuständigen Sozialversicherungsträger entschieden. Dieser kann auch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragen, um die Notwendigkeit einer Verlängerung zu prüfen. Bei einer Ablehnung sollten Krebspatienten bei ihrem Renten- oder Unfallversicherungsträger oder ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen.
Denn oft wird die Verlängerung nach einer erneuten Prüfung bewilligt, wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit durch ein ausführliches Gutachten belegen kann.