Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung kommt zum Einsatz, wenn Patienten nicht mehr selbst über ihre Behandlung entscheiden können. Hier beantworten wir Ihnen in Kürze alle wichtigen Fragen dazu.

Auf einen Blick

  • Eine Patientenverfügung ist die schriftliche Festlegung des Patientenwillens für den Fall, dass er nicht mehr entscheidungsfähig ist oder seinen Willen nicht mehr äußern kann (aufgrund von reduziertem oder fehlendem Bewusstsein)
  • Sie kann freiwillig gemacht werden
  • Liegt keine Patientenverfügung vor, wird nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten gehandelt
  • Damit sie im Ernstfall auch angewendet werden kann, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen

Hinweis: Die Informationen dieses Fachtextes können und sollen eine ärztliche oder juristische Meinung nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

Eine Patientenverfügung: was ist das?

Eine Patientenverfügung ist die schriftliche Festlegung des Patientenwillens für den Fall, dass er nicht mehr entscheidungsfähig ist oder seine Wünsche nicht mehr äußern kann. Was bedeutet das genau?

Achtung: die Patientenverfügung sollte nicht mit der Vorsorgevollmacht verwechselt werden. Diese dient dazu, jemanden als Vertreter zu benennen, der einen in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn man dies selbst nicht kann.

Damit ein Arzt jemanden behandeln kann, braucht er die Zustimmung des Patienten. Lehnt der Patient eine Behandlung oder Untersuchung ab, so muss sich der Arzt daran halten, auch wenn er sie für angebracht hält. Der Patient entscheidet über seinen eigenen Körper.

Schwierig wird es in Fällen, in denen der Patient nicht mehr einwilligen kann oder nicht mehr äußern kann, was er möchte oder was er nicht möchte.  Zum Beispiel, wenn er durch Krankheit oder Unfall nicht mehr dazu in der Lage ist. Dies kann sein, weil:

  • er bewusstlos ist.
  • sein Bewusstsein beeinträchtigt ist (z.B. bei einer fortgeschrittenen Demenz).

In diesen Fällen ist der Patient nicht mehr einwilligungsfähig. Dennoch muss über seine Behandlung entschieden werden. Damit diese Behandlung dem Willen des Patienten entspricht, kann er diesen vorher niederschreiben. Hierzu dient die Patientenverfügung (§ 1901a BGB), in der genau dieser Patientenwille für bestimmte medizinische Situationen festgelegt ist. Der Patient beschreibt in der Patientenverfügung individuell, unter welchen Bedingungen und in welchen Situationen Behandlungen begonnen, fortgesetzt oder abgebrochen werden sollen.

Übrigens: Um eine Patientenverfügung zu machen, muss man volljährig sein. Ab 18 Jahren gilt man rechtlich als erwachsen und damit als einwilligungsfähig. Der Arzt muss die Einwilligungsfähigkeit nicht feststellen, sondern nur überprüfen, wenn Zweifel daran bestehen, z.B. wenn eine psychische Störung vorliegt, wie Delir oder eine Demenz.

Wozu braucht man eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung kommt dann zum Einsatz, wenn man nicht in der Lage ist, Entscheidungen über die eigene medizinische Behandlung selbst zu treffen. Dies kann aufgrund von Krankheit oder Unfall sein.

Sicherlich kann es schwer sein, sich mit dem eigenen Tod oder zukünftiger Krankheit auseinanderzusetzen. Diese Gedanken machen sich die wenigsten gerne, vor allem wenn man gesund ist. Aber was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?

In diesem Fall muss der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden, das heißt eine Antwort auf die Frage: was hätte der Patient in dieser Situation gewollt? Dabei wird sich auf Aussagen des Patienten vor seiner Erkrankung oder vor seinem Unfall berufen. Auch Angehörige bzw. bevollmächtigte Personen werden hinzugezogen. Im Zweifelsfall wird aber eine Maximaltherapie gemacht, damit das Leben des Patienten erhalten bleibt. In diesem Fall kann es sein, dass es zu Einbußen in der zukünftigen Lebensqualität kommt. Dies sollte man sich bei der Entscheidung für oder gegen eine Patientenverfügung bewusst machen.

Vorteile einer Patientenverfügung:

  • Wahrung Ihrer Selbstbestimmung, für den Fall, dass Sie nicht einwilligungsfähig sind. Und Schutz vor ungewollten medizinischen Maßnahmen.
  • Entlastung Ihrer Angehörigen in einer ohnehin schon belastenden Situation.
  • Klarheit für Sie und Ihre Angehörigen darüber, was für Sie in medizinisch kritischen Situationen wichtig ist.
  • Hilfestellung für Ihr gesamtes Behandlungsteam, Ihre Angehörigen, Ihren Vorsorgebevollmächtigten oder Ihren Betreuer.

Gut zu wissen: Eine Patientenverfügung sollte mit Angehörigen und Freunden vorab besprochen werden, damit sie über Ihre Wünsche Bescheid wissen. Sie können Sie auch als Zeugen auf der Patientenverfügung unterschreiben lassen. Das hilft Ihren Angehörigen auch, Sie in Gesprächen mit den Ärzten glaubhaft zu vertreten.

Was sollte in einer Patientenverfügung stehen?

Die Patientenverfügung muss zunächst zwei Kriterien erfüllen: Sie muss schriftlich sein und durch den Patienten per Unterschrift bestätigt werden.

Zudem sollte sie möglichst genau sein, denn nur dann muss sie eingehalten werden. Das bedeutet verschiedene Situationen und die entsprechend gewünschten und auch nicht gewünschten Maßnahmen sollten beschrieben werden. Wenn bereits eine Krankheit besteht, dann sollten hierfür ebenfalls gewünschte und unerwünschte Maßnahmen definiert werden.

Mögliche Situationen Krankheitsbilder:

  • Todesnähe
  • Letzte Phase einer unheilbaren Krankheit
  • Schädigung des Gehirns
  •  Veränderung des Gehirns (z.B. bei Demenz)
  • Koma
  • Weitere Situationen, die bei Ihrer individuellen Krankheit wahrscheinlich sind

Mögliche Maßnahmen:

  • Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Künstliche Ernährung
  • Künstliche Beatmung
  • Verabreichung von Schmerzmitteln, Antibiotika, sedierenden Medikamenten
  • Wenn bereits eine Erkrankung besteht: sprechen Sie mit Ihrem Arzt, welche Maßnahmen noch zu berücksichtigen sind.

Es besteht auch die Möglichkeit, in der Patientenverfügung den Wunsch nach einem seelsorgerischen Beistand zu vermerken.

Hinweis: Die erwünschten Maßnahmen in der Patientenverfügung werden nur gemacht, wenn sie auch medizinisch indiziert und rechtlich erlaubt sind. Sie können diese nicht einfordern, wenn keine Indikation vorliegt oder es sich um eine strafbare Handlung, wie „Tötung auf Verlangen“ handelt.

Wenn Sie die Patientenverfügung machen, beachten Sie:

  • Keine allgemeinen Formulierungen verwenden: vermeiden Sie pauschale Formulierungen wie „unerträgliches Leiden“, „ich lehne künstliche Ernährung ab“ oder „ich will keine Apparatemedizin“. Dies ist unpräzise und wird voraussichtlich nicht beachtet. Je genauer Sie die jeweilige medizinische Situation beschreiben, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie von allen Beteiligten beachtet wird.
  • Begründen Sie Ihre Entscheidung:  Sagen Sie nicht nur, dass Sie eine bestimmte Maßnahme möchten oder ablehnen, denn es ist wichtig, dass Ihre Motivation klar wird und damit Ihre Wertvorstellungen (diese können auch religiös geleitet sein). Dadurch wird deutlich, was Sie in Ihren Entscheidungen anleitet. So kann in ihrem Sinne entschieden werden, wenn es Ihnen selbst nicht mehr möglich ist. Dies gilt vor allem bei Vordrucken, wo Sie nur ankreuzen müssen. Schreiben Sie einen Freitext dazu in dem Sie die Entscheidungen erklären. (z.B.: Was ist für Ihre Lebensqualität wichtig? Was habe ich selbst erlebt, vielleicht innerhalb der Familie oder bei Freunden?).

Es gilt: In manchen Einrichtungen der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe wird das Konzept „Behandlung im Voraus planen (BVP)“ angeboten, das Menschen dabei unterstützt, ihre weitere Versorgung zu planen (u.a. die Patientenverfügung). Der Vorteil ist, dass diese Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können.

Wichtige Fragen und Antworten in Kürze

Grundsätzlich immer, es sei denn sie wurde oder wird widerrufen. Allerdings lohnen sich regelmäßige Aktualisierungen (die Empfehlung ist: alle 2 Jahre mit Unterschrift und Datum), um sicherzustellen, dass Ihre Einstellungen und Wünsche sich nicht verändert haben.

Nein, es ist nicht rechtlich verpflichtend eine Patientenverfügung zu haben.

Es gibt viele kostenlose Vorlagen oder Formulare, z.B. auch bei Krankenversicherungen oder der Ärztekammer. Die Verbraucherzentrale bietet an, eine Patientenverfügung online zu erstellen mit Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz. Andere Vorlagen sind kostenpflichtig, enthalten dafür meist weitere Vorlagen und Infomaterial.

Nein. Rechtliche Gültigkeit erlangt sie durch die Unterschrift des Verfassers.

Nein, aber es kann sehr hilfreich sein, da er sie zu den möglichen Situationen und Maßnahmen beraten kann. So kann verhindert werden, dass Angaben ungenau sind und wirklich nur das, was Patienten möchten auch verschriftlicht wird. Teilweise entstehen dafür allerdings Kosten für die Beratung, die der Patient meist selbst trägt, da es keine Kassenleistung ist.

Ja, wenn die Situation, in der sie zu tragen kommt in der Patientenverfügung beschrieben und dafür Maßnahmen festgelegt worden sind. Ansonsten wird sich an ihr orientiert und der Bevollmächtigte oder Betreuer trifft auf ihrer Grundlage eine Entscheidung.

Sie muss im Ernstfall gefunden werden und zugänglich sein, denn bis die Patientenverfügung den Behandlern vorliegt, wird nicht danach gehandelt. Die Behandlung stimmt in diesem Fall vielleicht nicht mit dem Patientenwillen überein. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Zuhause: bitte teilen sie einem Angehörigen oder ihrem Bevollmächtigten mit, wo das Dokument zu finden ist. Führen Sie einen Hinweis auf ihre Patientenverfügung gut sichtbar im Geldbeutel mit sich. Achten sie darauf, dass der Aufbewahrungsort zugänglich ist.
  • Zusätzlich sollte eine Kopie bei ihrem Arzt oder auch mehreren Ärzten hinterlegt werden.
  • Beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (kostenpflichtig)
  • Bei manchen Krankenversicherungen ist eine Hinterlegung möglich
  • Leben Sie in einem Pflegeheim können Sie dort eine Kopie hinterlegen
  • Sie können unter den Notfalldaten auf ihrer Gesundheitskarte (eGK) und/oder in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) angeben, dass sie eine Patientenverfügung haben und wo sie hinterlegt ist.

Ja, denn die Vorsorgevollmacht regelt nur wer einen vertritt, im Falle, dass man nicht mehr selbst über seine medizinische Behandlung entscheiden kann. Die Patientenverfügung ist der niedergeschriebene Wille, die dem Vorsorgebevollmächtigten als Entscheidungsgrundlage dient.

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Zuletzt geändert am: 03.08.2023
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Bundesärztekammer (2019) Hinweise und Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Umgang mit Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit bei erwachsenen Patienten. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Recht/Einwilligungsfaehigkeit.pdf; Letzter Abruf: 26.06.2023

Bundesministerium der Justiz (2023) Broschüre Patientenverfügung: wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten? . https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Patientenverfuegung.html?nn=17634; Letzter Abruf: 03.08.2023

Petri, S., Zwißler, B., in der Schmitten, J. et al. (2022) Behandlung im Voraus Planen – Weiterentwicklung der Patientenverfügung. In: Internist. https://link.springer.com/article/10.1007/s00108-022-01333-9; Letzter Abruf: 03.08.2023

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