Hier erfahren Sie mehr über unsere Kompetenzen und Spezialisierungen.
Zu den Pflegedienstleistungen von MediDoc gehören unter anderem die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, die Betreuung von Senioren und Menschen mit Behinderungen, die Pflege und medizinische Versorgung sowie die Bereitstellung von Unterstützungsdiensten wie Einkaufs- und Reinigungsdiensten.
Neben unseren Angeboten speziell für palliativmedizinische Patienten betreut Sie unser ambulanter Pflegedienst zu Hause, wenn Sie Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten benötigen. Beispielsweise hilft unser Team Ihnen bei Hygienemaßnahmen und weiteren Tätigkeiten, wenn Sie diese infolge einer Operation oder Erkrankung nicht mehr selbst ausführen können.
Im Rahmen unserer häuslichen Krankenpflege decken wir ein umfassendes Leistungsspektrum ab, um Sie individuell unterstützen zu können:
Grundpflege nach SGB XI: Unsere Mitarbeiter im Bereich der Pflege stehen bei verschiedenen Aufgaben zur Seite, wie beispielsweise bei der Körperpflege, dem Gang zur Toilette, beim Essen und Trinken. Wir verstehen, dass diese Tätigkeiten im Alltag nicht immer einfach sind, insbesondere wenn man krank oder eingeschränkt ist. Deshalb helfen wir Ihnen dabei, trotz ihrer Erkrankung oder Einschränkung in ihrer gewohnten Umgebung Zuhause zurechtzukommen.
Behandlungspflege nach SGB V: Unsere Leistungen umfassen eine Vielzahl von medizinischen Maßnahmen, wie beispielsweise Injektionen, Blutzucker- und Blutdruckkontrollen, Infusionstherapien sowie Katheter-, Dekubitus- und Wundversorgungen. Wir wissen, dass diese Maßnahmen für viele unserer Kunden nicht einfach sind und deshalb setzen wir alles daran, sie so angenehm wie möglich zu gestalten.
Pflegerische Betreuung: Gerne begleiten und unterstützen wir Sie bei Freizeitaktivitäten und bei der Gestaltung Ihres Tagesablaufs. Wenn Sie möchten, besuchen wir gerne gemeinsam Ihre Freunde oder nehmen an kulturellen Veranstaltungen teil.
Verhinderungspflege: Eine Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn Ihre pflegenden Angehörigen verhindert sind. Als Voraussetzung für die Verhinderungspflege nach §14 SGB XI gilt, dass Sie pflegebedürftig sind und von einem Angehörigen bzw. einer anderen Vertrauensperson gepflegt werden. Gerne übernehmen wir beispielsweise die Pflege, wenn die pflegende Person in den Urlaub fährt, einen wichtigen Termin wahrnimmt oder anderweitig verhindert ist.
Pflegeberatung: Wenn pflegende Angehörige den Patienten selbst pflegen, ist es besonders wichtig, in regelmäßigen Abständen von professionellem Fachpersonal beraten zu werden. Nur so kann eine umfassende Versorgung der Pflegebedürftigen sichergestellt werden. Gerne unterstützen wir hier mit unserer Pflegeberatung. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.