Kostenübernahme der Krankenkassen

Welche Kosten werden von den Krankenkassen übernommen? Welche Rezepte können ausgestellt werden?

 

Bereich Trainings- und Bewegungstherapie

Das OTT-Konzept wurde inzwischen von den ersten Krankenkassen im Rahmen der Integrierten/Besondere Versorgung anerkannt und finanziert (§ 140 SGB V). Es orientiert sich an der aktuellen onkologischen S3-Leitlinien zur Supportivtherapie sowie weiteren S3-Leitlinien diverser Krebsentitäten, die inzwischen dringend die Anwendung gezielter Bewegungstherapie empfehlen.

Sie können einen Antrag auf Kostenübernahme für die OTT  „Onkologische Trainings- und Bewegungstherapie" bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für die „Onkologische Trainings- und Bewegungstherapie (OTT) bei Ihrer Krankenkasse.

 

Bereich Ernährungsberatung

Wer bezahlt die Kosten für die Ernährungstherapie?

Die Kosten für eine Ernährungstherapie übernimmt die Krankenkasse, sofern bei Ihnen die Indikation für eine Ernährungstherapie besteht. Bei privaten Krankenkassen erfolgt die Abwicklung der Kostenerstattung entsprechend der vertraglich abgesicherten Leistungen der Patienten. Von Ihnen sind also lediglich bestimmte Zuzahlungen und Rezeptgebühren zu übernehmen. Falls Sie befreit sind, entfallen diese auch.

Krankenkassen übernehmen den größten Teil der Kosten.

Ernährungstherapeutische Beratungen

Ernährungstherapie ist eine private Leistung, die Sie bei anerkannten Ernährungstherapeuten (VDOE und VDD) jederzeit in Anspruch nehmen können.

Möchten Sie, dass sich Ihre Krankenkasse finanziell daran beteiligt, ist der folgende Ablauf sinnvoll.

Drei Schritte, um einen Kostenzuschuss von Ihrer Krankenkasse zu erhalten:

  1. Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt eine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ ausstellen. Einen beispielhaften Vordruck für eine Notwendigkeitsbescheinigung.

  2. Schicken Sie die ausgefüllte Bescheinigung an Ihre Krankenkasse und bitten um schriftliche Mitteilung, wie hoch der Zuschuss zur Ernährungstherapie sein wird.

  3. Wählen Sie einen qualifizierten Ernährungstherapeuten, der die Beratungen fachkundig durchführt. Er erstellt Ihnen auch einen Kostenvoranschlag, falls Ihre Krankenkasse dies wünscht. Anerkannte Ernährungstherapeuten finden Sie unter Ernährungsberater bei einer Krebserkrankung.

Die Zuweisung ist für den Arzt budgetneutral, d. h., die Ernährungstherapie hat keinen Einfluss auf sein Budget. Die Zuschusshöhe ist bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich geregelt.

Die Kosten für eine Ernährungstherapie übernimmt die Krankenkasse, sofern bei Ihnen die Indikation für eine Ernährungstherapie besteht.

Bei privaten Krankenkassen erfolgt die Abwicklung der Kostenerstattung entsprechend der vertraglich abgesicherten Leistungen der Patienten. Von Ihnen sind also lediglich bestimmte Zuzahlungen und Rezeptgebühren zu übernehmen. Falls Sie befreit sind, entfallen diese auch.

 

Bereich Psychologen und Psychoonkologen

Eine Psychotherapie ist eine andauernde therapeutische Begleitung, welche meist in einer wöchentlichen 50-minütigen Sitzung erfolgt. Eine wichtige Voraussetzung für eine hilfreiche Psychotherapie ist neben einer geeigneten Behandlungsmethode eine gute Beziehung zwischen Patienten und Therapeut.

Die Beratungen in psychosozialen Krebsberatungsstellen, Akut- und Rehakliniken  sind meistens für die Bertroffenen und deren Angehörige kostenfrei oder mit den allgemeinen Behandlungskosten bereits abgedeckt

Bei einer ambulanten Psychotherapie entstehen Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Klären Sie dies vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenkasse ab.

TIPP:

Sie erhalten keinen Platz bei einen Psychoonkologen der gesetzliche Kassenpatienten betreut? In begründeten Ausnahmefällen ist auch die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Kassen bei Privatpraxen ( Nehmen normalerweise nur Privatpatienten) möglich. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit (ca. 3 Monate) keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben.

Klären Sie die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkassen vor Aufnahme einer psychoonkologischen Behandlung ab. Die ersten fünf Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen werden in der Regel von den privaten Versicherungen ohne vorherige Bewilligung gezahlt. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird.

 

Bereich Naturheilkunde

Im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) wird in den meisten Praxen privat abgerechnet. Die einzelnen Leistungen setzen sich aus den verschiedenen Behandlungsmethoden individuell zusammen.

Die Kosten werden bisher noch nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Privatversicherte und Patienten mit privater Zusatzversicherung für Heilpraktiker bekommen eine Rechnung nach GebüH, die sie dann bei ihrer Kasse einreichen können. Von dieser werden die Kosten im Regelfall anteilig übernommen.

 

Bereich Physiotherapie und Osteopathie

Wie sehen die Zuzahlungen bei einer Krebs-Reha aus?

Auf wie viele Behandlungstage die Reha-Zuzahlung begrenzt ist, hängt von der Art der Leistung, von der Dauer der Leistung und vom Kostenträger ab. Eine Zuzahlung von 10,- Euro je Tag muss bei stationären Vorsorge- und Reha-Maßnahmen geleistet werden. Die Zuzahlung ist für die gesamte Dauer der Maßnahme, längstens jedoch für 42 Tage zu zahlen. Jedoch muss bei einer Onkologie-Reha unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung eine Zuzahlung von 10,- Euro je Tag längstens für 14 Tage geleistet werden. Versicherte können sich unter bestimmten Voraussetzungen (geringes Einkommen oder ALG II) vollständig oder teilweise von den Zuzahlungen befreien lassen. Zuzahlungen, die im laufenden Kalenderjahr bereits für eine Krankenhausbehandlung oder AHB geleistet wurden, werden angerechnet.

Was zahlt die Krankenkasse bei Osteopathie?

Osteopathische Behandlungen werden von vielen Krankenkassen im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung oder in Form von Bonusprogrammen bzw. Gesundheitskonten übernommen. Dabei werden die Behandlungskosten zu einem hohen prozentualen Anteil mit den jeweiligen jährlichen Höchstgrenzen übernommen. Weitere Beschränkungen sind in der maximalen Anzahl an Konsultationen bzw. Heilbehandlungen sowie im maximalen Zuschuss für eine Einzelsitzung festgelegt.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme?

Als generelle Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist es notwendig, dass eine ärztliche Bescheinigung/Überweisung vom Allgemeinmediziner, einem Fach- oder Hausarzt vorliegt. Der osteopathische Therapeut, der die Heilbehandlung ausführen soll, muss für eine Kostenübernahme eine anerkannte berufliche Qualifikation vorweisen. Im Allgemeinen reicht die Mitgliedschaft in einem der anerkannten Berufsverbände für Osteopathen aus.

Was zahlt die Krankenkasse bei physiotherapeutischen Behandlungen?

Untersuchung sowie Behandlung krankheitsbedingter Bewegungsstörungen und -einschränkungen beinhaltet die physiotherapeutische Therapie. Zudem ist sie gleichzeitig auch Maßnahme zur Prävention.

Falls Sie eine Fahrtkostenbescheinigung wünschen, sprechen Sie es an. Für Hausbesuche und Entfernungspauschalen werden auch Zuzahlungen erhoben.

Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Behandlung über die Ihnen entstehenden Kosten und in welcher Höhe die physiotherapeutischen Leistungen von Ihrer Krankenversicherung bezahlt werden. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind in der Gestaltung ihrer Sätze frei, da keine Gebührenordnung existiert.

Was zahlt die Krankenkasse bei physiotherapeutischen Behandlungen?

Die physiotherapeutische Therapie ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Physiotherapie ist als Heilmittel ein Bestandteil der medizinischen Grundversorgung.

Der Gesetzgeber schreibt eine Eigenbeteiligung vor, wobei Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr generell von allen Zuzahlungen befreit sind (unabhängig davon, ob Sie ein Einkommen haben). Alle weiteren Versicherten sind zuzahlungspflichtig. Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen pro Verordnung einmalig eine Pauschale von 10,- € und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10 % leisten.

Die Zuzahlungen müssen höchstens bis zu 2 % des Bruttojahreseinkommens geleistet werden (bei chronisch kranken Menschen bis zu 1 %). Bewahren Sie daher alle Quittungen über die Zuzahlungen bis zum Jahresende auf.

Was zahlt die Krankenkasse bei osteopathischen Behandlungen?

Seit Januar 2012 übernehmen viele der gesetzlichen Krankenkassen zumindest einen Teil der osteopathischen Behandlungskosten. Ärztliche Bescheinigung und der Nachweis der beruflichen Qualifikation des behandelnden Therapeuten sind dafür Voraussetzung.

Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Behandlung über die Ihnen entstehenden Kosten und in welcher Höhe die osteopathischen Leistungen von Ihrer Krankenversicherung bezahlt werden.

Was zahlt die Krankenkasse bei physiotherapeutischen Behandlungen?

Bei privat versicherten Personen übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten einer physiotherapeutischen Therapie in unterschiedlichem Umfang.

Was zahlt die Krankenkasse bei osteopathischen Behandlungen?

Bei privat versicherten Personen übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten einer osteopathischen Therapie in unterschiedlichem Umfang.

 

Bereich Apotheken

Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Ein Arzt stellt für verschreibungspflichtige Medikamente ein Rezept aus, welches der Patient in der Apotheke erhält. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten, der Versicherte trägt nur einen Teil davon als Zuzahlung mit.  Die Zuzahlung beläuft sich auf zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro.

Belastungsgrenze

Die Belastungsgrenze sorgt dafür, dass die Zuzahlungen niemanden überfordern. Sie liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken bei einem Prozent). Diese Rechnung beinhaltet jedoch nicht allein die Zuzahlungen für Arzneimittel , sondern auch den Eigenanteil für stationäre Behandlung und die Zuzahlung bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege. Ist die Belastungsgrenze im laufenden Jahr bereits erreicht, wird dies von der Krankenkasse bescheinigt.  Die Versicherten sind daraufhin für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreit.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten, der Versicherte trägt nur einen Teil davon als Zuzahlung mit.  Die Zuzahlung beläuft sich auf zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro.

 

Die Erstattung und deren Höhe hängt unter anderem von den vereinbarten Leistungen in Ihrem Tarif ab. Medikamente sind grundsätzlich immer in irgendeiner Form mitversichert. Die Kostenerstattung ist ebenfalls geregelt. Die Grundlage aller PKV-Verträge sind die sogenannten Musterbedingungen, genannt MB/KK 2009, §4, Abs. 2 und 3. 

 

Bereich Zweithaar-Spezialisten 

Krankenkassen können die Kosten für die Zweitfrisur übernehmen, jedoch sind die Regelungen hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und müssen erfragt werden. Die Krankenkasse der Betroffenen kann Auskunft über die Höhe der Unterstützung geben.

Anschließend sollen Betroffene einen Termin bei einem Zweithaar-Spezialisten in ihrer Umgebung vereinbaren, wobei man darauf achten sollte, dass der Zweithaar-Spezialist eine Vertragspartnerschaft mit der Krankenkasse des Betroffenen hat. Es ist ratsam, sich frühzeitig von einem zertifizierten Zweithaar-Spezialisten beraten zu lassen. In diesem Fall stellt der Zweithaar-Experte einen Kostenvoranschlag. Der Zweithaar-Spezialist übernimmt die Abrechnung mit der Krankenkasse, sodass nur die Differenz für einen eventuell höherwertigen Haarersatz an die Zweithaar-Spezialistin zu bezahlen ist.

Gesetzlich versicherte Frauen, Kinder und Jugendliche, bei denen infolge einer Krebstherapie Haarausfall droht, bekommen eine Perücke auf Rezept.

Krankenkassen bezuschussen ärztlich verschriebenen Haarersatz. Jedoch finanzieren nicht alle gesetzlichen Krankenversicherungen eine Perücke für männliche Krebspatienten. Dabei berufen sich die Krankenkassen auf Urteile von Sozialgerichten.Um für die Perücke eine (Teil-)Finanzierung von der Krankenkasse zu erhalten, muss Ihr Arzt zuerst den Haarausfall bestätigen und ein Rezept ausstellen. 

Bei privaten Krankenkassen hängt die Kostenbeteiligung vom abgeschlossenen Tarif ab.

 

Bereich Reha

Die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzliche Krankenkasse übernehmen die Kosten einer onkologischen Rehabilitation. Grundsätzlich ist bei Arbeitnehmern mit positiver Erwerbsprognose die Rentenversicherung der Leistungsträger- Bei Rentnern ist dies die Gesetzliche Krankenversicherung. Die genaue Zuständigkeit klären im Zweifel die Leistungsträger unter sich, nachdem der Antrag bei einem der Träger eingereicht wurde.

Bei Soldaten und Beamten hingegen muss die Kostenübernahme bei Beihilfestellen oder der privaten Krankenversicherung beantragt werden.

In den meisten Fällen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer onkologischen Reha (siehe allgemeine Informationen).

Sie können jederzeit Reha-Maßnahmen nutzen, wenn Sie diese selbst bezahlen. Hierbei gibt es drei unterschiedlche Formen zu unterscheiden:

  • Selbstzahler: Sie selbst buchen die Unterkunft in einer Reha-Klinik und kombinieren auch selbstständig die therapeutischen Leistungen. Oftmals gibt es auchPauschalangebote, welche von den Einrichtungen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
  • Beihilfeberechtigter Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst: Die Gestattung des Reha-Aufenthalts erfolgt durch eine amtsärztliche Untersuchung gemäß der Beihilfevorschriften.
  • Privatversicherter Selbstzahler mit Anspruch auf Kostenerstattung: Bei Privatpatienten ist es immer Im Einzelfall zu klären, ob und inwieweit eine private Krankenversicherung die Kosten für die Rehaleistungen erstattet.

Die Kosten für eine Reha können sehr schnell sehr hochsein. Neben der Unterkunft, Verpflegung und Verwaltung müssen auch alle diagnostischen und therapeutischen Leistungen bezahlt werden. Für Selbstzahler variieren die Kosten pro Tag zwischen 100 und 600 Euro. Dies ist jedoch von den medizinischen Erfordernissen oder den Pauschalpaketen abhängig.

Entscheidend ist immer der Einzelfall, daher raten wir Ihnen, sich ärztlichen Rat zu suchen – am besten aber eine ärztliche Reha-Empfehlung.

Zuletzt geändert am: 10.06.2022
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