Kostenübernahme bei Soldaten und Beamten
Bei Soldaten und Beamten hingegen muss die Kostenübernahme für eine onkologische Reha bei Beihilfestellen oder der privaten Krankenversicherung beantragt werden.
Grundsätzlich gilt bei der Kostenübernahme, dass Anreise, Unterbringung, Verpflegung, Betreuung sowie medizinische und therapeutische Leistungen übernommen werden. Im Falle einer stationären Unterbringung kann hierfür jedoch eine Zuzahlung von bis zu 10 EUR pro Tag für maximal 42 Kalendertage im Jahr anfallen. Wird die onkologische Reha direkt im Anschluss an die Behandlung durchgeführt, so reduziert sich die Zuzahlungsdauer auf 14 Tage. Die genaue Höhe der Zuzahlungen richtet sich nach dem Einkommen und kann unter Umständen auch entfallen.