Wer hat einen Anspruch?
Um für eine onkologische Reha in Frage zu kommen, muss sowohl eine Tumordiagnose vorliegen als auch die Erstbehandlung (z.B. Strahlentherapie) abgeschlossen sein.
Ansprechpartner für eine onkologische Reha ist Ihr behandelnder Arzt. Sie können sich jedoch auch an den Kliniksozialdienst wenden. Sowohl Ihr Arzt als auch der Kliniksozialdienst können nach einer Operation oder einer Chemotherapie eine Anschlussrehabilitation (AHB) beantragen, die Sie im Anschluss an Ihren Klinikaufenthalt in einer onkologischen Rehaklinik beginnen können.