Mit wieviel Lohn können Sie rechnen?
Für Versicherte, die keine minderjährigen Kinder haben oder versorgen müssen, beträgt das Lohnfortzahlung 68 % des letzten Nettoeinkommens bei einer onkologischen Reha. Für Versicherte mit Kindern, die einen Anspruch auf Kindergeld haben, steigt die Lohnfortzahlung auf 75 % des Nettoeinkommens. Wenn Sie freiwillig versichert oder selbstständig sind, beläuft sich die Lohnfortzahlung auf 80 % des Einkommens bei einer onkologischen Reha, auf dessen Basis Ihre im letzten Kalenderjahr gezahlten Versicherungsbeiträge berechnet wurden. Wird gleichzeitig Arbeitsentgelt gezahlt oder Arbeitseinkommen erzielt, so wird dies auf die Lohnfortzahlung angerechnet.
Sie sind arbeitslos?
Wenn Sie vor Beginn Ihrer onkologischen Rehabilitation arbeitslos waren, haben Sie ggf. einen Anspruch auf eine Zahlung in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes. Wenn Sie dagegen Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, so wird Ihnen das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) weitergezahlt.